1Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis Lebo-Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, von der Ostseite bis zur Westseite, soll Dan einen [Anteil] haben. 2Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite, Asser einen [Anteil]; 3neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite, Naphtali einen [Anteil]; 4neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen [Anteil]; 5neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen [Anteil]; 6neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen [Anteil]; 7neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen [Anteil].
8Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr abgeben sollt, fünfundzwanzigtausend [Ruten] breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; und innerhalb derselben soll das Heiligtum stehen.
9Und die Weihegabe, die ihr dem HERRN abzugeben habt, soll fünfundzwanzigtausend [Ruten] lang und zehntausend [Ruten] breit sein. 10Und diese heilige Weihegabe soll diesen gehören: Den Priestern [ein Bezirk] von fünfundzwanzigtausend [Ruten] nach Norden, zehntausend [Ruten] nach Westen und zehntausend [Ruten] nach Osten in der Breite, und nach Süden fünfundzwanzigtausend [Ruten] lang. Innerhalb desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen.
13Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, [soll] eine Weihegabe [gehören], fünfundzwanzigtausend [Ruten] lang und zehntausend [Ruten] breit. Die ganze Länge soll fünfundzwanzigtausend [Ruten] und die Breite zehntausend [Ruten] betragen. 14Und davon sollen sie nichts verkaufen noch tauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in anderen Besitz übergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt.
15Die übrigen fünftausend [Ruten] aber, die von der ganzen Breite von fünfundzwanzigtausend [Ruten] übrig sind, sollen als gemeinsames Land zu der Stadt gehören, als Wohn- und Freiplatz, und die Stadt soll in seiner Mitte stehen. 16Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausendfünfhundert [Ruten], die Südseite viertausendfünfhundert [Ruten], die Ostseite viertausendfünfhundert [Ruten] und die Westseite viertausendfünfhundert [Ruten]. 17Der Freiplatz der Stadt soll im Norden zweihundertfünfzig [Ruten], im Süden zweihundertfünfzig [Ruten], im Osten zweihundertfünfzig [Ruten] und im Westen zweihundertfünfzig [Ruten] messen. 18Aber das übrige [Gebiet] längs gegenüber der heiligen Weihegabe, die zehntausend [Ruten] im Osten und die zehntausend [Ruten] im Westen, das, was neben der heiligen Weihegabe liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen. 19Und die Arbeiter der Stadt aus allen Stämmen Israels sollen es bebauen. 20Die ganze Weihegabe soll fünfundzwanzigtausend auf fünfundzwanzigtausend [Ruten] betragen. Den vierten Teil der heiligen Weihegabe sollt ihr abgeben als Eigentum der Stadt. 21Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend [Ruten] der Weihegabe an der Ostgrenze und längs der fünfundzwanzigtausend [Ruten] an der Westgrenze, entsprechend den [Stammes]anteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Weihegabe aber und das Heiligtum des Tempelhauses liegt in seiner Mitte. 22Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört), alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
23Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen [Anteil] empfangen; 24und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen [Anteil]; 25und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen [Anteil]; 26und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil]; 27und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen [Anteil]; 28und neben dem Gebiet von Gad aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kadesch und durch den Bach [Ägyptens] zum großen Meer laufen. 29Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht GOTT, der Herr.
30Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: Auf der Nordseite, die viertausendfünfhundert [Ruten] misst – 31und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden —, nach Norden [also] drei Tore: erstens das Tor Rubens, zweitens das Tor Judas, drittens das Tor Levis. 32Auf der Ostseite, die viertausendfünfhundert [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Josephs, zweitens das Tor Benjamins, drittens das Tor Dans. 33Auf der Südseite, die viertausendfünfhundert [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Simeons, zweitens das Tor Issaschars, drittens das Tor Sebulons. 34Auf der Westseite, die auch viertausendfünfhundert [Ruten] misst, ebenfalls ihre drei Tore: erstens das Tor Gads, zweitens das Tor Assers, drittens das Tor Naphtalis. 35Der ganze Umfang beträgt achtzehntausend [Ruten]. Und der Name der Stadt soll künftig lauten:»Der HERR ist hier!«
Dieses Kapitel folgt größtenteils der Schlachter 2000 © Genfer Bibelgesellschaft.